x0x0x wrote:
Es geht mir bezüglich Gewerbe nicht um clixSense sondern um CF und die Tasks ...
... und wenn man das genau nimmt ist dafür an sich ein Gewerbe nötig. Und der Staat sieht das mit "gelegentlich" bei weitem nicht so locker. Denn nur wenn die Absicht der Regelmäßigkeit besteht ist das ein Anhaltspunkt für eine gewerbliche Tätigkeit. Und die Gelegenheit etwas zu verdienen ist an sich immer gegeben nur hast du die Freiheit dir die Tätigkeit, den Umfang und auch die Aufträge selbst auszusuchen was wiederum Grundeigenschaften einer Selbstständigkeit sind. Und da sind wir bei dem eigentlichen Problem es hat noch kein Anwalt oder im schlimmsten Fall ein Gericht sich damit beschäftigt. Das dürfte nicht lange dauern bis mir ein Anwalt mal wieder einen Gefallen schuldet und den werde ich dann mal dafür nutzen schon alleine weil es mich interessiert.
Also nochmal mir geht es um die Tasks also das crowdWorking ...
Du bekommst das Geld von Clixsense.
Das Finanzamt wird sich damit begnügen, dass Du das Geld bekommen hast, weiss von wem und ist froh, dass Du deine Einkünfte versteuerst. Da bei Clixsense mehrere Einkommensmöglichkeiten bestehen wird das FA überhaupt kein Verlangen danach haben zu wissen, wie das zusätzliche Einkommen generiert wurde, da es unterm Strich das gleiche rauskommt.
Wie würde eine Prüfung aussehen? (stark vereinfacht)
1. Egal ob Du es angibst oder die es über Kontoaktivitäten feststellen, Du wirst gefragt: Wer zahlt dir das Geld?
2. FA recherchiert, nachdem Du "Clixsense" gesagt, was diese denn ist.
3. FA sieht Clixsense (bzw. was die machen) und sagt dir: Das kommt in die sonstigen Leistungen.
4. Fertig.
Crowdfiller allein wäre eine Freiberufliche Tätigkeit. Das gleiche habe ich, da ich noch bei einem anderen Portal als Übersetzer "arbeite" (bin zweisprachig aufgewachsen).
Und wenn Du dich als Freiberufler anmeldest, dann kaufst Du dir erstmal nen neuen PC, schreibst den über 3 Jahre ab, dazu den Raum in deiner Wohnung wo Du arbeitest, anteilig Stromkosten und dann hast Du noch einen Freibetrag... Ergo: Die wenigsten Menschen verdienen bei CS/CF soviel, dass Sie überhaupt Steuern zahlen müssten, wenn Sie sich als Freiberufler nebenbei selbstständig machen.